ErwGr. 9

DIR_2008_122 · über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen

Mit der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (5) werden irreführende, aggressive oder sonstige unlautere Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern untersagt. Aufgrund der Art der Produkte und der Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Teilzeitnutzungsrechten, langfristigen Urlaubsprodukten, Wiederverkauf und Tausch empfiehlt es sich, detailliertere und spezifischere Bestimmungen über Informationsanforderungen und Verkaufsveranstaltungen anzunehmen. Der Geschäftszweck von Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen sollte Verbrauchern deutlich gemacht werden. Die Bestimmungen betreffend die vorvertraglichen Informationen und den Vertrag sollten klarer formuliert und aktualisiert werden. Damit Verbraucher die Möglichkeit haben, sich vor Vertragsabschluss mit den Informationen vertraut zu machen, sollten die Informationen durch Mittel bereitgestellt werden, die ihnen zu diesem Zeitpunkt leicht zugänglich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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