ErwGr. 36

DIR_2008_56 · zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

Um eine aktive Einbindung der breiten Öffentlichkeit in die Erstellung, Durchführung und Aktualisierung der Meeresstrategien zu gewährleisten, sollte im Einklang mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen dafür gesorgt werden, dass die Öffentlichkeit über die verschiedenen Elemente der Meeresstrategien oder entsprechender Aktualisierungen sowie auf Anfrage auch über die bei der Entwicklung der Meeresstrategien benutzten einschlägigen Informationen angemessen unterrichtet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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