ErwGr. 33

DIR_2008_56 · zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

Bei der zweiten Art von Sonderfällen sollte die Kommission die Angelegenheit prüfen und innerhalb von sechs Monaten antworten. Sie sollte gegebenenfalls die Empfehlungen des betreffenden Mitgliedstaats berücksichtigen, wenn sie dem Europäischen Parlament und dem Rat diesbezügliche Vorschläge unterbreitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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