ErwGr. 2

DIR_2008_62 · mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Landsorten und anderen Sorten, die an die natürlichen örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten

Im Hinblick auf die In-situ-Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen sollten Landsorten und andere Sorten, die an natürliche örtliche und regionale Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind („Erhaltungssorten“), angebaut und in den Verkehr gebracht werden, selbst wenn sie nicht die allgemeinen Anforderungen für die Zulassung von Sorten und das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln erfüllen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, ist es notwendig, Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Erhaltungssorten zur Aufnahme in die nationalen Sortenkataloge für landwirtschaftliche Pflanzenarten sowie zur Erzeugung und für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten vorzusehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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