ErwGr. 10

DIR_2008_63 · über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen

Damit die Benutzer die Endeinrichtung ihrer Wahl einsetzen können, müssen die Merkmale der jeweiligen Schnittstelle des öffentlichen Netzes, an der die Endeinrichtung anzuschließen ist, bekannt und transparent sein. Die Mitgliedstaaten müssen sich daher vergewissern, dass diese Merkmale bekannt gegeben und die Schnittstelle des öffentlichen Netzes für den Benutzer zugänglich gemacht wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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Kann ich ErwGr. 10 DIR_2008_63 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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