ErwGr. 7

DIR_2008_63 · über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen

Die Wartung von Endeinrichtungen ist eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG-Vertrages. Die Dienstleistung der Wartung von Endeinrichtungen, die in kommerzieller Hinsicht untrennbar mit dem Vertrieb der Endeinrichtungen verbunden ist, muss gemäß Artikel 49 EG-Vertrag frei erbracht werden können, vor allem, wenn sie von Fachkräften vorgenommen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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