Art. 18 – Inkrafttreten

DIR_2008_7 · betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Artikel 1, 2, 6, 9, 10 und 11 gelten ab dem 1. Januar 2009.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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