Art. 17 – Überprüfung

DIR_2008_7 · betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital

Die Kommission erstattet dem Rat alle drei Jahre Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie, insbesondere im Hinblick auf eine Abschaffung der Gesellschaftssteuer. Zur Unterstützung der Kommission bei der Überprüfung übermitteln die Mitgliedstaaten ihr die Angaben in Bezug auf das Aufkommen der Gesellschaftssteuer.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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