Art. 16

DIR_2008_73 · zur Vereinfachung der Verfahren für das Auflisten und die Veröffentlichung von Informationen im Veterinär- und Tierzuchtbereich und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 77/504/EWG, 88/407/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 89/556/EWG, 90/426/EWG, 90/427/EWG, 90/428/EWG, 90/429/EWG, 90/539/EWG, 91/68/EWG, 91/496/EWG, 92/35/EWG, 92/65/EWG, 92/66/EWG, 92/119/EWG, 94/28/EG, 2000/75/EG, der Entscheidung 2000/258/EG sowie der Richtlinien 2001/89/EG, 2002/60/EG und 2005/94/EG

Anhang A und Anhang D Kapitel I werden vom Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geändert, insbesondere im Hinblick auf ihre Anpassung an technologische und wissenschaftliche Entwicklungen.
Die Anhänge B und C, Anhang D Kapitel II und die Anhänge E und F werden gemäß dem in Artikel 17 genannten Verfahren von der Kommission geändert.“
Die Richtlinie 92/66/EWG wird wie folgt geändert:
1.Artikel 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die in Absatz 1 aufgeführten nationalen Laboratorien sind für die Koordinierung der Standards und Diagnosemethoden, der Verwendung von Reagenzien und der Impfstoffprüfungen zuständig.“ b) In Absatz 3 erhält der Eingangsteil folgende Fassung: „(3) Die in Absatz 1 aufgeführten nationalen Laboratorien sind zuständig für die Koordinierung der in den einzelnen staatlichen Diagnoselaboratorien für die Newcastle-Krankheit angewandten Standards und Diagnoseverfahren. Zu diesem Zweck“. c) Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die in Absatz 1 genannten nationalen Laboratorien arbeiten mit dem in Artikel 15 genannten gemeinschaftlichen Referenzlaboratorium zusammen. (5) Die Mitgliedstaaten führen aktuelle Listen der in Absatz 1 genannten nationalen Laboratorien oder Institute und stellen sie den übrigen Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit zur Verfügung. Durchführungsbestimmungen zur einheitlichen Anwendung dieses Absatzes können gemäß dem in Artikel 25 Absatz 2 genannten Verfahren angenommen werden.“
2.Anhang IV wird gestrichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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