ErwGr. 13

DIR_2008_90 · über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung

Es sollten Anforderungen für das Inverkehrbringen von Material für Tests, wissenschaftliche Zwecke und Zuchtzwecke festgelegt werden, wenn dieses Material aufgrund seines besonderen Verwendungszwecks die üblichen Pflanzengesundheits- und Qualitätsstandards nicht erfüllen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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