ErwGr. 14

DIR_2008_90 · über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung

Es ist in erster Linie Aufgabe der Lieferanten von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten, sicherzustellen, dass ihre Erzeugnisse den Bedingungen dieser Richtlinie genügen. Die Rolle der Versorger und die für sie geltenden Bedingungen sollten definiert werden. Versorger sollten amtlich registriert werden, damit ein transparentes, ökonomisch tragfähiges Zertifizierungsverfahren für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten geschaffen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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