ErwGr. 19

DIR_2008_90 · über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung

Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten bei der Durchführung der Überprüfungen und Inspektionen darauf achten, dass die Bedingungen in Bezug auf Vermehrungsmaterial bzw. Pflanzen von Obstarten und Versorger erfüllt sind. Der Umfang, die Intensität und die Häufigkeit der betreffenden Inspektionen sollten unter Berücksichtigung der Kategorie des betroffenen Materials festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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