Anhang IV – ANGABEN IN UNFALLBERICHTEN

DIR_2008_96 · über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur

Unfallberichte enthalten folgende Angaben:
1.möglichst genaue Lage des Unfallortes;
2.Bilder und/oder Skizzen des Unfallortes;
3.Datum und Uhrzeit des Unfalls;
4.Angaben über die Straße wie Umgebung, Straßentyp, Art der Kreuzung oder Einmündung einschließlich vorhandener Verkehrszeichen, Anzahl der Fahrstreifen, Straßenmarkierung, Straßenbelag, Licht- und Wetterverhältnisse, zulässige Geschwindigkeit, Hindernisse neben der Straße;
5.Angaben zur Schwere des Unfalls einschließlich der Anzahl der Toten und Verletzten, möglichst nach gemeinsamen Kriterien, die nach dem in Artikel 13 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle festzulegen sind;
6.Angaben zu den am Unfall beteiligten Personen wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Blutalkoholspiegel, Benutzung oder Nichtbenutzung von Sicherheitsausrüstung;
7.Angaben zu den am Unfall beteiligten Fahrzeugen (Typ, Alter, Land, gegebenenfalls Sicherheitsausrüstung, Datum der letzten wiederkehrenden technischen Untersuchung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften);
8.Angaben zum Unfall selbst wie Unfallart, Kollisionsart, Fahrzeugbewegung, Manöver des Fahrers;
9.Angaben zu dem zwischen dem Unfallzeitpunkt und der Unfallaufnahme oder dem Eintreffen des Unfallrettungsdienstes vergangenen Zeitraum, wenn dies möglich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2025

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