ErwGr. 34

DIR_2008_98 · über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien

Es ist wichtig, dass gefährliche Abfälle im Einklang mit den internationalen und den gemeinschaftlichen Normen gekennzeichnet werden. Werden diese Abfälle jedoch getrennt bei den Haushaltungen gesammelt, so sollte dies nicht dazu führen, dass die Haushaltungen verpflichtet sind, die vorgeschriebenen Dokumente auszufüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.10.2025

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