ErwGr. 11

DIR_2009_114 · zur Änderung der Richtlinie 87/372/EWG des Rates über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind

Auf Antrag der Kommission hat die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation („CEPT“) technische Berichte vorgelegt, in denen nachgewiesen wurde, dass das UMTS-System („Universal Mobile Telecommunications Systems“) neben GSM-Systemen störungsfrei im 900-MHz-Band betrieben werden könnte. Das 900-MHz-Band sollte daher geöffnet werden, und zwar zunächst für UMTS-Systeme, ein System das neben GSM-Systemen störungsfrei betrieben werden kann, sowie für weitere Systeme, sobald nach dem in der Frequenzentscheidung festgelegten Verfahren zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Verfügbarkeit und die effiziente Nutzung des Frequenzbands nachgewiesen werden kann, dass diese anderen Systeme störungsfrei neben dem GSM betrieben werden können. Sofern ein Mitgliedstaat entscheidet, Nutzungsrechte für Systeme mit der Spezifikation UMTS 900 zu vergeben, wird durch die Anwendung der Frequenzentscheidung und die Bestimmungen der Richtlinie 2002/21/EG sichergestellt, dass diese Systeme vor funktechnischen Störungen durch andere in Betrieb befindliche Systeme geschützt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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