ErwGr. 12

DIR_2009_114 · zur Änderung der Richtlinie 87/372/EWG des Rates über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind

Für die Nutzer der unter die vorliegende Richtlinie fallenden Frequenzbänder und bestehende Nutzer in benachbarten Frequenzbändern sollte ein ausreichender gegenseitiger Schutz gewährleistet werden. Ferner sollten etwaige künftige Systeme für die Luftfahrt oberhalb von 960 MHz, die der Verwirklichung der Gemeinschaftspolitik in diesem Bereich dienen, berücksichtigt werden. Die CEPT hat in dieser Hinsicht technische Empfehlungen gegeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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