Art. 15 – Datenverarbeitung

DIR_2009_119 · zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten

Die Kommission ist zuständig für die Entwicklung, Unterbringung, Verwaltung und Wartung der EDV-Ressourcen, die für die Erfassung, Speicherung und jedwede Form der Verarbeitung der Daten erforderlich sind, die in den von den Mitgliedstaaten übermittelten Statistiken und sonstigen Informationen enthalten sind oder von der Kommission im Rahmen dieser Richtlinie erhoben werden, sowie der Daten über Erdölvorräte, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 erhoben werden und für die Erstellung der in dieser Richtlinie vorgeschriebenen Statistiken erforderlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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