ErwGr. 12

DIR_2009_119 · zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten

Damit die Mitgliedstaaten rasch auf besonders schwere Notsituationen oder auf lokale Krisensituationen reagieren können, ist es möglicherweise angezeigt, ihnen zu gestatten, einen Teil ihrer Vorräte in solchen Situationen zu nutzen. Zu diesen Notsituationen oder lokalen Krisensituationen zählen nicht Situationen aufgrund von Preisentwicklungen bei Erdöl oder Erdölerzeugnissen, sondern beispielsweise Unterbrechungen der Erdgasversorgung, die einen Umstieg auf andere Brennstoffe erforderlich machen, d. h. Nutzung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen als Brennstoff für die Energieerzeugung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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