ErwGr. 29

DIR_2009_119 · zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten

Mit der Richtlinie 73/238/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 über Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen von Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen (8) sollen die nachteiligen Auswirkungen aller — auch vorübergehender — Schwierigkeiten, die zu einem spürbaren Rückgang der Lieferungen von Erdöl oder Erdölerzeugnissen führen, ausgeglichen oder zumindest abgeschwächt werden, einschließlich ernster Störungen der Wirtschaftstätigkeit der Gemeinschaft aufgrund eines solchen Rückgangs. In der vorliegenden Richtlinie sollten ähnliche Maßnahmen vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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