ErwGr. 26

DIR_2009_119 · zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten

Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten wird durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (6) geregelt, während der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission durch die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (7) geregelt wird. In diesen Rechtsakten ist insbesondere vorgeschrieben, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen legitimen Zweck gerechtfertigt sein muss und versehentlich erfasste personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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