ErwGr. 25

DIR_2009_119 · zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten

Die eingegangenen bzw. gesammelten Daten sollten einer komplexen datentechnischen und statistischen Bearbeitung unterzogen werden. Hierfür sind integrierte Verfahren und Werkzeuge erforderlich. Daher muss die Kommission in der Lage sein, alle entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen und insbesondere neue EDV-Systeme zu entwickeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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