ErwGr. 3

DIR_2009_119 · zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten

Der Europäische Rat hat in seinem Aktionsplan (2007-2009) mit dem Titel „Eine Energiepolitik für Europa“ die Notwendigkeit hervorgehoben, die Versorgungssicherheit zu erhöhen, sowohl auf der Ebene der Europäischen Union (EU) insgesamt als auch auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten; dies soll u. a. durch die Überprüfung des Systems der Union für die Haltung von Erdölvorräten geschehen, insbesondere im Hinblick auf deren Verfügbarkeit in Krisensituationen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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