ErwGr. 12

DIR_2009_136 · zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Die Gleichwertigkeit des Zugangs behinderter Endnutzer zu den Diensten sollte im gleichen Ausmaß gewährleistet sein wie die anderer Endnutzer. Zu diesem Zweck sollte der Zugang in seiner Funktionsweise gleichwertig sein, so dass behinderte Endnutzer in den Genuss der gleichen Nutzbarkeit der Dienste kommen wie andere Endnutzer, wenn auch über andere Hilfsmittel.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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