ErwGr. 9

DIR_2009_136 · zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung eines Marktes für weit verbreitete Produkte und Dienste zu fördern, die Einrichtungen für behinderte Endnutzer einschließen. Dies kann unter anderem durch Bezugnahme auf europäische Normen, durch die Einführung von Anforderungen an die elektronische Zugänglichkeit (E-Zugänglichkeit) in die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Ausschreibungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Diensten sowie durch die Umsetzung der Bestimmungen zum Schutz der Rechte von behinderten Endnutzern erreicht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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