ErwGr. 2

DIR_2009_141 · zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Arsen, Theobromin, Datura sp., Ricinus communis L., Croton tiglium L. und Abrus precatorius L.

Aus neueren Informationen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über das Vorhandensein von Gesamtarsen (Summe aus organischem und anorganischem Arsen) in Futtermitteln, die bei der Verarbeitung von Fisch oder anderen Meerestieren gewonnen werden, geht hervor, dass bestimmte Höchstgehalte für Gesamtarsen erhöht werden müssen. Nebenprodukte der Fischfiletier-Branche sind wertvolle Rohstoffe für die Herstellung von Fischmehl und Fischöl zur Verwendung in Mischfuttermitteln, insbesondere in Fischfutter.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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