ErwGr. 3

DIR_2009_141 · zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Arsen, Theobromin, Datura sp., Ricinus communis L., Croton tiglium L. und Abrus precatorius L.

Die Erhöhung der Höchstgehalte für Gesamtarsen in Futtermitteln, die bei der Verarbeitung von Fisch oder anderen Meerestieren gewonnen werden, sowie in Fischfutter geht nicht einher mit einer Änderung der Höchstgehalte für anorganisches Arsen. Da sich die möglichen schädlichen Auswirkungen von Arsen auf die Gesundheit von Mensch und Tier aus der anorganischen Fraktion in einem bestimmten Futtermittel oder Lebensmittel ergeben und die organischen Arsenverbindungen ein sehr geringes toxisches Potenzial aufweisen (2), beeinträchtigen die höheren Werte für Gesamtarsen nicht den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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