ErwGr. 6

DIR_2009_141 · zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Arsen, Theobromin, Datura sp., Ricinus communis L., Croton tiglium L. und Abrus precatorius L.

Informationen der zuständigen Behörden und der Stakeholder-Organisationen zufolge weisen Zusatzstoffe der Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen“, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zugelassen sind, erhöhte Arsengehalte auf. Zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sollten Höchstgehalte für Arsen in diesen Zusatzstoffen festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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