ErwGr. 9

DIR_2009_141 · zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte für Arsen, Theobromin, Datura sp., Ricinus communis L., Croton tiglium L. und Abrus precatorius L.

Hinsichtlich Ricin (aus Ricinus communis L.) kam die EFSA in ihrem Gutachten vom 10. Juni 2008 (6) zu dem Schluss, dass aufgrund der ähnlichen toxischen Wirkung der Toxine von Ricinus communis L. (Ricin), Croton tiglium L. (Crotin) und Abrus precatorius L. (Abrin) die Höchstgehalte für Ricinus communis L., wie in Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG festgelegt, auch für Croton tiglium L. und Abrus precatorius L. gelten sollten (getrennt oder in Kombination).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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