Art. 9 – Berichte

DIR_2009_21 · über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alle fünf Jahre und zum ersten Mal bis zum 17. Juni 2012 einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie vor.
Dieser Bericht enthält eine Bewertung der Leistung der Mitgliedstaaten als Flaggenstaaten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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