ErwGr. 13

DIR_2009_29 · zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten

Die gemeinschaftsweit verfügbare Menge an Zertifikaten sollte ab Mitte des Zeitraums von 2008 bis 2012 linear verringert werden, um zu gewährleisten, dass die Emissionen durch das Handelssystem im Zeitverlauf schrittweise und berechenbar verringert werden. Der jährliche Rückgang an Zertifikaten sollte 1,74 % der Zertifikate entsprechen, die von den Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Entscheidungen der Kommission über die nationalen Zuteilungspläne der Mitgliedstaaten für den Zeitraum von 2008 bis 2012 vergeben wurden, damit das Gemeinschaftssystem auf kosteneffiziente Weise dazu beiträgt, dass die Gemeinschaft ihrer Verpflichtung, bis 2020 einen Emissionsrückgang von insgesamt mindestens 20 % zu erzielen, nachkommen kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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