DIR_2009_29 · zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
Alle Mitgliedstaaten werden beträchtlich investieren müssen, um die CO2-Intenstität ihrer Volkswirtschaften bis 2020 zu verringern, und Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-Einkommen noch immer weit unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt und deren Volkswirtschaften dabei sind, zu den wohlhabenderen Mitgliedstaaten aufzuschließen, werden große Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Energieeffizienz zu verbessern. Angesichts der Ziele, die Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Gemeinschaft zu eliminieren und beim Übergang der Wirtschaft der Gemeinschaft zu einem sicheren und nachhaltigen Wirtschaftsraum mit niedrigem CO2-Ausstoß das höchste Maß an wirtschaftlicher Effizienz zu gewährleisten, ist es nicht zweckdienlich, die Wirtschaftssektoren im Rahmen des Gemeinschaftssystems von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich zu behandeln. Daher ist es notwendig, andere Mechanismen zu entwickeln, um die Bemühungen jener Mitgliedstaaten mit relativ niedrigem Pro-Kopf-Einkommen und besseren Wachstumschancen zu unterstützen. 88 % der Gesamtmenge der zu versteigernden Zertifikate sollten unter den Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihres relativen Anteils an den Emissionen von 2005 im Rahmen des Gemeinschaftssystems bzw. auf der Grundlage ihrer durchschnittlichen jährlichen Emissionen im Zeitraum von 2005 bis 2007, je nachdem welcher Wert höher ist, aufgeteilt werden. 10 % der Gesamtmenge sollten im Interesse der Solidarität und des Wachstums in der Gemeinschaft zugunsten bestimmter Mitgliedstaaten verteilt und zur Reduzierung von Emissionen und zur Anpassung an die Klimaauswirkungen verwendet werden. Bei der Verteilung dieser 10 % sollten die Pro-Kopf-Einkommen im Jahr 2005 und die Wachstumsaussichten der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, d. h., Mitgliedstaaten mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen und guten Wachstumsaussichten sollten mehr erhalten. Mitgliedstaaten mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen, das mehr als 20 % über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt, sollten bei dieser Verteilung einen Beitrag leisten, es sei denn, die in der Folgenabschätzung der Kommission (Begleitpapier zum Paket der Durchführungsmaßnahmen für die Ziele der EU in den Bereichen Klimawandel und erneuerbare Energie bis 2020) geschätzten Direktkosten des Gesamtpaketes überschreiten 0,7 % des BIP. Weitere 2 % der Gesamtmenge der zu versteigernden Zertifikate sollten unter jenen Mitgliedstaaten aufgeteilt werden, deren Treibhausgasemissionen 2005 mindestens 20 % unter denen des für sie nach dem Kyoto-Protokoll geltenden Basisjahres lagen.
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