ErwGr. 20

DIR_2009_31 · über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006

Die Ausbeutesteigerung von Kohlenwasserstoffen (Enhanced Hydrocarbon Recovery — EHR) bezeichnet die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen über das Maß hinaus, das durch die Injektion von Wasser oder andere Verfahren erreicht werden kann. EHR an sich fällt nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie. Wird EHR jedoch mit der geologischen Speicherung von CO2 kombiniert, sollten die Bestimmungen dieser Richtlinie über die umweltverträgliche Speicherung von CO2 gelten. Bei den betreffenden Projekten sollen die Leckage-Bestimmungen dieser Richtlinie nicht für CO2-Mengen gelten, die aus Übertageanlagen freigesetzt werden, die nicht über das erforderliche Maß hinaus am normalen Prozess der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen beteiligt sind, und die die Sicherheit der geologischen Speicherung nicht beeinträchtigen und die Umwelt in der Umgebung nicht belasten. Die betreffenden Freisetzungen sind durch die Einbeziehung von Speicherstätten in die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (7) geregelt, wonach für entwichene Emissionen Zertifikate abgegeben werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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