ErwGr. 35

DIR_2009_31 · über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2001/80/EG, 2004/35/EG, 2006/12/EG und 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006

Nachdem die Verantwortung übertragen wurde, sollte die Überwachung auf einen Umfang begrenzt werden, der es auch weiterhin gestattet, Leckagen oder erhebliche Unregelmäßigkeiten festzustellen; bei einer entsprechenden Feststellung sollte die Überwachung allerdings wieder verstärkt werden. Angefallene Kosten, die der zuständigen Behörde entstanden sind, sollten nach der Übertragung der Verantwortung nicht wieder vom früheren Betreiber zurückgefordert werden können, es sei denn, sie sind auf Verschulden des Betreibers vor der Übertragung der Verantwortung für die Speicherstätte zurückzuführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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