Art. 15

DIR_2009_34 · betreffend gemeinsame Vorschriften über Messgeräte sowie über Mess- und Prüfverfahren

In den Einzelrichtlinien werden die Anforderungen für die Prüfungen im Gebrauch befindlicher Geräte mit EG-Stempel oder -Zeichen, insbesondere die Verkehrsfehlergrenzen, festgelegt. Enthalten nationale Vorschriften für Geräte ohne EG-Stempel oder -Zeichen geringere Anforderungen, können diese bei den Prüfungen zugrunde gelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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