ErwGr. 28

DIR_2009_43 · zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

Die Mitgliedstaaten sollten bei der Festlegung der Bedingungen für Allgemein-, Global- und Einzelgenehmigungen einen ausreichend großen Spielraum haben, um ihre Zusammenarbeit in dem bereits bestehenden Rahmen internationaler Ausfuhrkontrollregime fortsetzen zu können. Da es im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten liegt und künftig auch liegen sollte, eine Ausfuhr zu genehmigen oder abzulehnen, sollte sich diese Zusammenarbeit nur auf eine freiwillige Koordinierung der Ausfuhrpolitik stützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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