ErwGr. 30

DIR_2009_43 · zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern

Die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (7) zusammen, indem sie gemeinsame Kriterien anwenden und Mitteilungen über Ablehnungen und Konsultationen nutzen, um die Umsetzung ihrer Politiken betreffend die Ausfuhr von Verteidigungsgütern in Drittländer anzugleichen. Diese Richtlinie sollte nicht die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beeinträchtigen, die Bedingungen für die Genehmigung zur Verbringung von Verteidigungsgütern festzulegen, einschließlich etwaiger Ausfuhrbeschränkungen, insbesondere wenn dies zum Zwecke der Zusammenarbeit im Rahmen jenes Gemeinsamen Standpunkts notwendig ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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