ErwGr. 3

DIR_2009_44 · zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen

Die wichtigste Änderung besteht jedoch in der wachsenden Zahl von Verbindungen zwischen Systemen, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Richtlinie 98/26/EG fast ausschließlich auf einzelstaatlicher Ebene und unabhängig von anderen Systemen operierten. Diese Änderung ist eine der Folgen der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente (5) sowie des Europäischen Verhaltenskodex für Clearing und Settlement. Diesen Entwicklungen sollte Rechnung getragen werden, indem der Begriff „interoperables System“ definiert und die Verantwortlichkeiten der Systembetreiber festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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