ErwGr. 23

DIR_2009_45 · über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe

Die Mitgliedstaaten sollten mit dem Ziel, die uneingeschränkte Anwendung dieser Richtlinie zu gewährleisten, ein System von Sanktionen für Verstöße gegen die aufgrund dieser Richtlinie angenommenen einzelstaatlichen Bestimmungen festlegen und sollten die Übereinstimmung mit den Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie auf der Grundlage von Vorschriften überprüfen, die denen der Richtlinie 95/21/EG des Rates vom 19. Juni 1995 über die Kontrolle von Schiffen durch den Hafenstaat (12) nachgebildet wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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