ErwGr. 2

DIR_2009_47 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze

Die Mitteilung über vom Normalsatz abweichende Mehrwertsteuersätze, die die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat 2007 vorgelegt hat, enthielt die Schlussfolgerung, dass die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf lokal erbrachte Dienstleistungen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts nicht wirklich beeinträchtigt und sich unter bestimmten Umständen positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung der Schattenwirtschaft auswirken kann. Es ist daher zweckdienlich, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, auf die arbeitsintensiven Dienstleistungen, die unter die befristeten, bis Ende 2010 gültigen Übergangsbestimmungen fallen, sowie auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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