ErwGr. 3

DIR_2009_47 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze

Da es hinsichtlich der Abgabe von alkoholischen und/oder alkoholfreien Getränken im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gerechtfertigt sein kann, für diese Getränke eine andere Behandlung vorzusehen als die generelle Behandlung der Lieferung von Nahrungs- und Futtermitteln, sollte ausdrücklich vorgesehen werden, dass ein Mitgliedstaat die Abgabe von alkoholischen und/oder alkoholfreien Getränken bei der Anwendung eines ermäßigten Satzes auf die in Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG genannten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit einbeziehen oder ausklammern kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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