Art. 52 – Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG

DIR_2009_48 · über die Sicherheit von Spielzeug

(1)Diese Richtlinie lässt die Richtlinie 85/374/EWG unberührt.
(2)Die Richtlinie 2001/95/EG findet gemäß ihrem Artikel 1 Absatz 2 auf Spielzeug Anwendung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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