ErwGr. 35

DIR_2009_48 · über die Sicherheit von Spielzeug

Um die Erfüllung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten, müssen geeignete Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt werden, die von den Herstellern einzuhalten sind. Um die rechtlichen Verpflichtungen des Herstellers, die die Sicherheit von Spielzeugen gewährleisten sollen, zu ergänzen, sollte in die Richtlinie die ausdrückliche Verpflichtung aufgenommen werden, eine Analyse der verschiedenen von einem Spielzeug möglicherweise ausgehenden Gefahren sowie eine Bewertung der möglichen Exposition diesen Gefahren gegenüber vorzunehmen, was für chemische Stoffe eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins verbotener Stoffe bzw. von Stoffen mit eingeschränkter Verwendung beinhaltet, und die Hersteller sollten verpflichtet werden, diese Sicherheitsbewertung in ihren technischen Unterlagen aufzubewahren, damit die Marktüberwachungsbehörden ihre Aufgaben effizient durchführen können. Vom Hersteller in Eigenverantwortung durchgeführte interne Fertigungskontrollen zur Konformitätsbewertung haben sich in den Fällen als angemessen erwiesen, in denen er harmonisierte Normen anwendet, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind und die alle Sicherheitsanforderungen an das Spielzeug abdecken. Liegen keine harmonisierten Normen vor, so sollte das Spielzeug einer Überprüfung durch Dritte, in diesem Fall einer EG-Baumusterprüfung unterzogen werden. Dies sollte auch gelten, wenn eine oder mehrere der angewandten Normen mit einer Einschränkung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden oder wenn der Hersteller diese Normen nicht vollständig oder nur teilweise angewandt hat. Der Hersteller sollte das Spielzeug der EG-Baumusterprüfung unterziehen, wenn er der Ansicht ist, dass Art, Gestaltung, Konstruktion oder Zweckbestimmung des Spielzeugs eine Überprüfung durch Dritte erfordern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 35 DIR_2009_48 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 35 DIR_2009_48 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.