ErwGr. 36

DIR_2009_48 · über die Sicherheit von Spielzeug

Da innerhalb der Gemeinschaft ein einheitlich hohes Leistungsniveau der notifizierten Stellen, die Konformitätsbewertungen bei Spielzeugen durchführen, zu gewährleisten ist und diese Stellen ihre Aufgaben gleich gut und unter fairen Wettbewerbsbedingungen erfüllen sollen, sind verbindliche Anforderungen für die Konformitätsbewertungsstellen festzulegen, die dafür notifiziert werden wollen, im Rahmen dieser Richtlinie Konformitätsbewertungsleistungen zu erbringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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