Art. 6

DIR_2009_54 · über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern

Die zur Abfüllung natürlicher Mineralwässer verwendeten Behältnisse müssen mit einem Verschluss versehen sein, mit dem jede Möglichkeit einer Verfälschung oder Verunreinigung vermieden wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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