ErwGr. 2

DIR_2009_54 · über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern

Die Begriffsbestimmung für natürliche Mineralwässer ist in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festgelegt. Die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten legen die Bedingungen fest, unter denen natürliche Mineralwässer als solche anerkannt werden, und regeln die Bedingungen für die Nutzung der Quellen. Außerdem enthalten sie besondere Vorschriften über den Handel mit diesen Wässern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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