ErwGr. 8

DIR_2009_71 · über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen

Die einzelstaatliche Verantwortung der Mitgliedstaaten für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen ist das Grundprinzip, auf dem die Regelung der nuklearen Sicherheit auf internationaler Ebene entwickelt worden ist und die im Übereinkommen über nukleare Sicherheit bekräftigt wird. Dieses Prinzip der einzelstaatlichen Verantwortung sowie das Prinzip der in erster Linie beim Genehmigungsinhaber liegenden Verantwortung für die nukleare Sicherheit einer kerntechnischen Anlage unter der Kontrolle der nationalen Regulierungsbehörde sollten mit dieser Richtlinie ebenso gestärkt werden wie die Rolle und die Unabhängigkeit der zuständigen Regulierungsbehörden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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