ErwGr. 85

DIR_2010_13 · zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)

In Anbetracht der zunehmenden Möglichkeiten für die Zuschauer, durch den Einsatz neuer Technologien wie persönlicher digitaler Videorecorder und der zunehmenden Auswahl an Fernsehkanälen Werbung zu umgehen, sind detaillierte Vorschriften über Werbeeinschübe zum Schutz der Zuschauer nicht notwendig. Obwohl die zulässige Werbedauer pro Stunde nicht erhöht werden sollte, sollte die vorliegende Richtlinie den Fernsehveranstaltern eine größere Flexibilität im Hinblick auf Werbeeinschübe einräumen, sofern dadurch nicht der Zusammenhang der Sendungen in Frage gestellt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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