ErwGr. 86

DIR_2010_13 · zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)

Diese Richtlinie dient der Wahrung des besonderen Charakters des europäischen Fernsehens, in dem Werbung vorzugsweise zwischen den Sendungen gezeigt wird, und beschränkt deshalb die Möglichkeiten der Unterbrechung von Kinospielfilmen und Fernsehfilmen sowie bestimmter anderer Sendungskategorien, die eines speziellen Schutzes bedürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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Kann ich ErwGr. 86 DIR_2010_13 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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