ErwGr. 18

DIR_2010_31 · über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Derzeit werden Finanzinstrumente der Union und andere Maßnahmen eingerichtet bzw. angepasst, mit denen energieeffizienzfördernde Maßnahmen angeregt werden sollen. Zu diesen Finanzinstrumenten auf Unionsebene gehören unter anderem die Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (10), die geändert wurde, um höhere Investitionen in die Energieeffizienz im Bereich Wohnungsbau zu ermöglichen; die öffentlich-private Partnerschaft für eine „Europäische Initiative für energieeffiziente Gebäude“ zur Förderung umweltfreundlicher Technologien und der Entwicklung energieeffizienter Systeme und Materialien für neue und renovierte Gebäude; die von der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) getragene „EU-Initiative zur Finanzierung einer nachhaltigen Energiewirtschaft“, die unter anderem die Finanzierung von Investitionen in Energieeffizienz ermöglichen soll; der unter der Federführung der EIB stehende, auch „Fonds Marguerite“ genannte „Europäische Fonds 2020 für Energie, Klimaschutz und Infrastruktur“; die Richtlinie 2009/47/EG des Rates vom 5. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze (11); das den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds zuzurechnende Instrument Jeremie (Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen); die Fazilität zur Förderung der Energieeffizienz; das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation einschließlich des Programms „Intelligente Energie — Europa II“, das sich speziell auf die Beseitigung von Marktbarrieren in Bezug auf Energieeffizienz und Energie aus erneuerbaren Quellen konzentriert, etwa durch die Fazilität für technische Hilfe ELENA (Europäische Energiehilfe auf lokaler Ebene); der Bürgermeisterkonvent; das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation; das Programm „Unterstützung der IKT-Politik“ 2010 und das Siebte Forschungsrahmenprogramm. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung stellt ebenfalls Finanzmittel zur Stimulierung von energieeffizienzfördernden Maßnahmen zur Verfügung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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