ErwGr. 30

DIR_2010_31 · über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Die Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (13) in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung der unter diese Richtlinie fallenden Sachverständigen berücksichtigen, und die Kommission sollte ihre im Rahmen des Programms „Intelligente Energie — Europa“ durchgeführten Arbeiten an Leitlinien und Empfehlungen für Standards für die Ausbildung dieser Sachverständigen fortsetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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